Einverständniserklärungen

Der MailingMax erlaubt es, Adressen mit positiven oder negativen Einverständniserklärungen zu kennzeichnen. Sie können also einen Kunden markieren, ob dieser für den Erhalt von Werbesendungen eine Einverständniserklärung abgegeben hat oder nicht.

Die Einverständniserklärungen (auch kurz „EVE“) finden Sie beispielsweise direkt im Fenster „Adressen bearbeiten“ auf der ersten Reiterkarte, getrennt nach einer Einverständniserklärung für Post-Werbung und Email-Werbung. Hier sehen Sie jeweils ein „JA“, falls der Kunde eine Einverständniserklärung abgegeben hat, oder ein „NEIN“, falls er diese explizit abgelehnt hat. Ansonsten steht hier einfach „Nicht vorhanden“ (also Status der Einverständniserklärung unklar).

Mit dem Knopf „EVE“ können Sie den Eintrag manuell setzen. Hierbei können Sie auch einen Kommentar hinterlegen, wie und warum der Kunde diese Einverständniserklärung abgegeben hat.

Automatische Einverständniserklärungen

Das manuelle Setzen und Entfernen von Einverständniserklärungen ist bei vielen Adressen natürlich mühsam und nicht praktikabel. Der MailingMax erlaubt daher, diese Markierungen automatisch im Datenimport setzen zu lassen.

Das Programm verwendet hierzu ganz einfach zwei beliebige Artikelnummern je Werbeart. Um eine Einverständniserklärung zu setzen (positiv oder negativ) muss der Verkäufer (oder im Nachgang die Sachbearbeitung) damit im Kaufvertrag einfach nur eine Pseudo-Auftragsposition erfassen, und die passende Artikelnummer hinterlegen. Die Position darf ggf. auch direkt storniert sein, um nicht im Auftrag des Kunden aufzutauchen.

Die Artikelnummern können Sie direkt in den Parameter 2307 sowie 2308 (für Post-Werbung) bzw. Parameter 2756 und 275799 (für Email-Werbung) hinterlegen. Erfassen Sie hier einfach die Artikelnummer, einen Schrägstrich, sowie die Ausführung, beispielsweise "0999012345/00". Die Länge der Artikelnummer sowie die Länge der Ausführung müssen genau so im Parameter hinterlegt werden, wie diese auch im Fenster "[[mailingmax:werkzeuge:adressen-bearbeiten|Adressen bearbeiten„ auf der Reiterkarte “Umsätze„ erscheinen. Bitte achten Sie insbesondere auf führende 0er.

Automatik-JA oder Automatik-NEIN

Damit nicht in jedem Auftrag eine solche Pseudo-Artikelnummer erfasst werden muss, gibt es auch eine Automatik hierfür. Per Parameter können Sie einstellen, dass alle Aufträge ohne eine solche Artikelnummer automatisch eine Einverständniserklärung erhalten (oder auch umgekehrt, keine Einverständniserklärung). Damit müssen nur noch in den Aufträgen eine solche Pseudo-Artikelnummer erfasst werden, bei denen der Kunde der Einverständniserklärung wiederspricht.

Diese Automatik aktivieren Sie einfach im Parameter 2421 bzw. 2758. Ob es sich bei der Automatik um ein JA oder NEIN handelt, legen Sie im Parameter 2424 bzw. 2760 fest, und schließlich müssen Sie noch das Datum angeben, ab dem diese Automatik gilt.

Import aus der Warenwirtschaft

Bei den Warenwirtschaften CBL Klassik und Ametras MOEVE Smart (ehemals CBL Trend) kann die Einverständniserklärung auch direkt im Import mit übernommen werden.

Beachten Sie hierzu bitte die Programm-Parameter 2761 und 2762.

Auch über den normalen Import-Assistenten für CSV- oder Excel-Dateien können Sie den Merker für Einverständniserklärungen importieren.

Status einsehen

Jede Veränderung an den Einverständniserklärungen (egal ob manuell angelegt oder durch den Datenimport erzeugt) wird in der Adress-Historie mit aufgezeichnet. Im Fenster “Adressen bearbeiten„ können Sie diese mit dem Knopf „Historie“ unten rechts einsehen. Hier finden Sie die Einverständniserklärungen zeitlich zwischen den übrigen Aktionen eingeordnet.

Abfrage-Assistent

Die Einverständniserklärungen (egal ob positiv oder negativ) haben zunächst keinen direkten Einfluss auf die Gültigkeiten oder Löschmerker der Adressen. Auch wenn eine negative EVE vorliegt, bleibt die Adresse weiterhin als gültig markiert. Die Adresse erhält also keinen expliziten Löschmerker.

Im Abfrage-Assistenten haben Sie aber die Möglichkeit, die Einverständniserklärungen als zusätzliches Filterkriterium heranzuziehen.

Damit haben Sie die Möglichkeit, eine bestimme Mailing-Aktionen die EVEs gezielt zu berücksichtigen, bei anderen Mailing-Aktionen können Sie die EVEs ignorieren.

Wichtig! Bitte achten Sie darauf, wie Sie im Abfrage-Assistenten die Abfrage gestalten. Die Einverständniserklärungen können drei verschiedene Stati haben, eben “JA, Einverständnis vorhanden„, “NEIN, Einverständnis nicht vorhanden„ sowie “Unbekanntes Einverständnis„.

Wenn Sie also “Filtern: Einverständniserklärung JA„ sind alle Adressen enthalten, die explizit zugestimmt haben.

Wenn Sie “Löschen: Einverständniserklärung NEIN„, sind alle Adressen enthalten, die explizit zugestimmt haben, oder die einen unbekannten Status haben.

Unterschied zu Werbesperren

Eine ähnlichen Mechanismus bieten bisher im MailingMax ja seit langem bereits die Werbesperren, die auch aus der Warenwirtschaft übernommen werden können.

Zwischen den Werbesperren und den Einverständniserklärungen gibt es aber einen kleinen aber wesentlichen Unterschied:

Bei den Einverständniserklärungen wird immer der LETZTE Eintrag als gültig angesehen. Hat der Kunde also im Januar gesagt “Ich will keine Werbung„ (also negative Einverständniserklärung), und im Mai in einem Kaufvertrag ist dann eine positive Einverständniserklärung hinterlegt, dann gilt dieses letzte JA. Immer der letzte Eintrag wird für die Abfragen herangezogen, egal was der Kunde irgendwann einmal vorher angegeben hat.

Bei den Werbesperren hingegen ist es so, dass ein einmaliges NEIN ausreicht, um den Kunden für immer zu sperren. Hat der Kunde also einmal in irgendeinem Kaufvertrag eine Werbesperre hinterlegt, gilt diese auch für alle folgenden Kaufverträge. Einmal NEIN, heißt also “Nie wieder Werbung„.

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mailingmax/allgemeines/einverstaendniserklaerungen.txt · Zuletzt geändert: 12.06.2019 17:55 von mkahlert · 2739 Zugriffe bisher