5-Tage-Urlaubswoche oder 6-Tage-Urlaubswoche

Eine oft gestellte Frage im PepMax bezieht sich darauf, wie Urlaubstage optimal berechnet werden sollen: Als 5-Tage-Urlaubswoche, oder als 6-Tage-Urlaubswoche?

:sieheauch: Menü StammdatenZeiterfassungAbwesenheitsgründe

5-Tage-Urlaubswoche

Die 5-Tage-Urlaubswoche bezieht sich dabei einfach auf die üblichen Arbeitstage einer Vollzeitkraft. Das heißt, ein Urlaubstag ist immer dann zu nehmen, wenn der freizunehmende Tag auf einen regulären Arbeitstag fällt.

Arbeit ein Mitarbeiter also (in der Regel) immer nur von Montag bis Freitag, dann benötigt er auch immer für jeden Wochentag Montag bis Freitag einen Urlaubstag in der Abrechnung. Der Samstag ist immer frei, und wird daher auch in der Urlaubsberechnung nicht herangezogen.

Hat der Mitarbeiter in der Regel immer am Mittwoch frei, so gilt genau die gleiche Regelung, lediglich mit Mittwoch statt Samstag.

Das gleiche gilt dann natürlich auch für Feiertage! Ein Feiertag ist immer nur dann ein Feiertag, wenn dieser auf einen regulären Arbeitstag fällt. Ein Mitarbeiter in der Verwaltung, der immer nur Montag bis Freitag arbeitet, bekommt einen Feiertag am Samstag also nicht bezahlt. Im Jahr 2015 beispielsweise fällt der Tag der Deutschen Einheit (03.10.2015) auf einen Samstag. Diese Mitarbeiter erhalten also hierfür keinen Ausgleich.

Bei einem Mitarbeiter, der immer Mittwochs seinen freien Tag hat, gilt dann aber das Gleiche! Fällt der Feiertag auf einen Mittwoch (etwa an Neujahr 2014, 01.01.2014), so wird dieser nicht ausgeglichen, dafür erhält der Mitarbeiter dann aber den Feiertag am Samstag berechnet.

6-Tage-Urlaubswoche

Bei einer 6-Tage-Urlaubswoche rechnet man hingegen mit einem Wochendurchschnitt, verteilt auf 6 Tage. Bei einem Vollzeitmitarbeiter mit 40-Stunden-Woche heißt dies:

40:00 Std. ÷ 6 Tage = 6:40 Std. pro Tag.

Der Urlaubsanspruch muss dann natürlich ebenso auf eine 6-Tage-Woche hochgerechnet werden. So ergibt sich also statt beispielsweise 30 Tagen Urlaub etwa 30 ÷ 5 · 6 = 36 Tage Urlaubsanspruch.

Nimmt der Mitarbeiter eine ganze Woche Urlaub, muss er dafür dann aber auch 6 Tage vom Urlaubskonto abbuchen, und jeder einzelne Tag wird mit 6:40 Std. bewertet. Nimmt er nur einen Tag Urlaub (etwa für einen Brückentag), gilt dann das Gleiche, ebenso für alle Feiertage. Das heißt, der Mitarbeiter erhält einen Urlaubs- oder Feiertag immer ausgeglichen, egal ob dies ein regulärer Arbeitstag wäre oder nicht.

Aufgrund dieser Regelung nennt sich diese Berechnungsmethode auch „solidarische Berechnung“, da alle Tage über den gleichen Kamm geschoren werden, und alle Mitarbeiter profitieren in gleicher Art und Weise von den freien Tagen.

Allerdings gibt es hierbei auch einige Nachteile, die man nicht übersehen sollte. Problematisch ist das Thema immer dann, wenn ein Feiertag ansteht. Da bekommt man von den Mitarbeiter schnell zu hören, „für den Feiertag werden mir ja 1:20 Std. abgezogen!“. Denn normalerweise würde der Mitarbeiter ja 8:00 Stunden arbeiten, durch den Feiertag (solidarisch mit „nur“ 6:40 Std. berechnet) ergibt sich damit scheinbar ein Fehlzeit. Übersehen wird dabei aber auf der anderen Seite oftmals, dass es dafür aber im Gegenzug Feiertage bezahlt gibt, die eigentlich nicht bezahlt wären…

Ebenso ergibt sich das Problem, wenn ein Mitarbeiter nur einen Teil der Woche Urlaub nimmt. Wenn der Mitarbeiter etwa regulär immer am Mittwoch frei hat, und jetzt am Montag und Dienstag zu Hause bleiben möchte. Bei einer 5-Tage-Urlaubswoche ist klar: Es ist nur für Montag und Dienstag ein Urlaubstag fällig. Bei einer 6-Tage-Urlaubswoche muss dann aber auch der Mittwoch herangezogen werden, obwohl dieser eigentlich sowieso frei wäre! Hier wird es immer zu Diskussionen kommen, wann ein Tag zum Urlaub hinzuzurechnen ist, und wann nicht.

Denn auch, wenn der Urlaubsanspruch nun rechnerisch 36 Tage beträgt, der Mitarbeiter hat ja eigentlich keine 36 Tage Urlaub, sondern „nur“ 6 Wochen (also 30 Arbeitstage). Es wird also kompliziert…

Bewertung

Grundsätzlich sind natürlich immer beide Varianten möglich, und werden auch beide vom PepMax unterstützt. Unsere Empfehlung liegt aber klar auf der „klassischen“ Variante mit 5-Tage-Woche. Diese ist in der Regel für Mitarbeiter leicht verständlich und gesetzeskonform (im Entgeltfortzahlungsgesetz steht sinngemäß: „Für einen Feiertag werden die Stunden gutgeschrieben, die der Mitarbeiter an diesem Tag gearbeitet hätte“).

Der Nachteil besteht klar darin: Manche Mitarbeiter haben Glück mit den Feiertagen, andere haben Pech. Sprich: Manche erhalten in einem Jahr mal einen Feiertag mehr, dafür im folgenden Jahr vielleicht einen Tag weniger.

:sieheauch: Vergleich: Anzahl Arbeits- und Feiertage 2014-2017

Aus Sicht der Geschäftsleitung sind beide Varianten egal – in Summe sind beide Varianten der Berechnung weitgehend identisch.

Wenn man sich allerdings für ein Modell entscheidet, dann empfehlen wir klar, dieses Modell auch für alle Mitarbeiter identisch zu verwenden. Ansonsten kommen früher oder später die Diskussionen auf, warum etwa im Verkauf die freien Tage mit einem Feiertag bezahlt werden, in der Verwaltung die Samstage aber nicht? Wieso werden Verkäufer scheinbar bevorzugt ggü. der Verwaltung?

pepmax/zeiterfassung/5-6-tage-urlaubswoche.txt · Zuletzt geändert: 31.12.2014 02:02 von mkahlert · 44118 Zugriffe bisher