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Kurzarbeit

Im folgenden finden Sie einige Informationen rund um das Thema „Kurzarbeit“ gesammelt, mit dazu passenden Querverweisen im PepMax Handbuch. Das Handbuch hier bezieht sich dabei primär auf die dazugehörigen Funktionen in der Software, rechtliche oder steuerliche Aspekte werden hierbei höchstens angeschnitten, falls in diesem Bereich Fragen sein sollten kann Ihnen sicherlich Ihr Steuerberater weiterhelfen.

Voraussetzungen für Kurzarbeit

Damit eine Kurzarbeit erfolgreich angemeldet werden werden kann, muss im Rahmen der Schadenminderungspflicht dafür gesorgt werden, dass die Mitarbeiter zunächst aufgestaute Überstunden-Salden sowie Resturlaube aus dem Vorjahr abbauen, bevor die Kurzarbeit greift.

Bitte beachten: In Zeiten der Corona-Krise gelten hier einige Sonderregeln bei den Voraussetzungen! Bitte nutzen Sie hier den Frage-Antwort-Katalog des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bzw. Ihrer Länder-spezifischen Behörden!

Zur Auswertung dieser Zahlen können Sie gerne das Script verwenden, das hier im Kapitel :sieheauch: Kontenwerte im PepMax näher erläutert ist.

Alternativ können Sie die gleichen Werte auch manuell über verschiedene Menüpunkte abrufen.

Für die aktuellen Überstunden-Salden können Sie hierzu beispielsweise die ZeiterfassungAuswertungenSaldenliste zum Monatsende oder Saldenliste Stichtagsbezogen verwenden.
Die Saldenliste zum Monatsende stimmt hier mit der Abrechnung eines vollen Monats überein, ist also immer zum letzten Tag eines Kalendermonats berechnet. Die stichtagsbezogene Liste hingegen funktioniert (eingeschränkt) auch zu jedem beliebigen Tagesdatum. Eingeschränkt deswegen, weil sich je nach verwendeter Sollzeit-Modelle gewisse Berechnungseinschränkungen ergeben. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise eine monatliche Sollzeit von 176:00 Stunden hat, und Sie möchten die Liste zum Stichtag 23.03. berechnen, so kann das Monatssoll nur schwer auf den genauen Tag heruntergebrochen werden. Wenn Sie nur mit wöchentlicher Sollzeit pro Tag arbeiten, kann die Liste hingegen problemlos verwendet werden.

Die Resturlaube finden Sie im PepMax am Einfachsten entweder über die ZeiterfassungKonten Urlaub/Krankheit/SaldoUrlaubsstatistik oder die ZeiterfassungKonten Urlaub/Krankheit/SaldoKonto-Entwicklung. Beide Module zeigen im Prinzip die gleiche Ansicht. Wenn Sie hier das aktuelle Jahr als Berechnungsbasis auswählen, erhalten Sie dort in der Spalte „Vorjahr“ angezeigt, wie viel nicht genommener Urlaub aus dem Vorjahr noch zur Verfügung steht.

Über die gleichen Listen finden Sie bei Bedarf auch die Krankheitstage, die aktuell aufgelaufen sind.

Kurzarbeit

Das Kurzarbeitergeld soll den entfallenen Lohn für den Mitarbeiter zum Teil ausgleichen, das Kurzarbeitergelt berechnet sich also anhand des Nettoentgeltausfalls. Die Kurzarbeiter erhalten dabei 60% des ausgefallenen Nettolohns, lebt mindestens ein Kind im Haushalt sind es 67% des Nettoentgelts.

Das betrifft sowohl die Mitarbeiter, die komplett ausfallen („Kurzarbeit Null“), als auch die Mitarbeiter, die nur Ihre Arbeitszeiten entsprechend reduzieren müssen.

Der PepMax rechnet in der Zeitabrechnung immer nur mit Stunden-Minuten-Werten und bildet dabei aber keine Beträge, diese werden i.d.R. über das Lohnprogramm abgebildet, daher kann der PepMax nicht direkt bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes helfen. Aber natürlich erhalten Sie die entsprechenden Zahlen aus tatsächlich geleisteter Arbeit und Kurzarbeit.

Bei der Berechnung des tatsächlichen Kurzarbeitergeldes kann Ihnen die folgende Tabelle der Arbeitsagentur weiterhelfen:
:sieheauch: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

Einen ausführlichen Frage-Antwort-Katalog finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
:sieheauch: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Kurzarbeit im PepMax

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes geht es zunächst darum, die Lücke zwischen der ursprünglichen Sollarbeitszeit ohne Mehrarbeit, und der tatsächlich geleisteten Istzeit festzustellen.

Hierzu benötigen wir einfach einen neuen Abwesenheitsgrund für „Kurzarbeit“, wie im Folgenden beschrieben.

Zunächst benötigen Sie dazu ein neues Tageskonto, im Menü StammdatenZeiterfassungKonten, hier ein neues Konto anlegen:

Der Kontentyp muss „Tages-Konto“ sein. Zusätzlich setzen Sie die Häkchen in der Spalte Abrechnung Tage sowie Abrechnung Std:Min, damit Sie die berechneten Werte auch in der Abrechnung erhalten.

Als nächstes benötigen Sie einen neuen Abwesenheitsgrund, Menü StammdatenZeiterfassungAbwesenheitsgründe:

Hier vergeben Sie zunächst Kurzname und Bezeichnung. Bei den Einstellungen unten entfernen Sie alle Häkchen, lediglich bei „Saldo bei Abwesenheit“ müssen Sie einstellen auf „Abwesenheitszeit wird um Saldo gekappt (nur positiv)“.

Diese Einstellung sorgt dafür, dass im Falle einer teilzeitigen Anwesenheit (wenn der Mitarbeiter also etwa für 2 Stunden in der Filiale ist) diese nicht als Überstunden gewertet werden, so dass die Kurzarbeit hier dann entsprechend um diese zwei Stunden reduziert wird.

Das Tageskonto für die Verrechnung der Stunden stellen Sie auf das soeben erstellte Konto „Kurzarbeit“ und „Wert addieren“.

In den Einstellungen für die einzelnen Beschäftigungsarten hinterlegen Sie die gleichen Einstellungen wie auch bei Urlaub oder Krankheit, wie hier beispielhaft zu sehen. Je nachdem wie Sie Ihre Urlaube/Krankheiten abrechnen, kann dies aber abweichen! Vergleichen Sie die Einstellungen also bitte mit den anderen Abwesenheitsgründen!

Diesen Abwesenheitsgrund können Sie nun verwenden, um bei den Mitarbeitern über den Wochenplan oder Monatsplan die Kurzarbeit als normale Abwesenheit einzutragen, analog zu Krankheit oder Urlaub.

Das Ergebnis in der Abrechnung sieht dann beispielsweise so aus:

Für alle Kurzarbeitstage erhalten Sie vorne das Kürzel „KUG“, das Sie im Abwesenheitsgrund angelegt haben. Egal, ob gearbeitet wurde oder nicht, die Ist-Zeit entspricht mindestens der Stundenvorgabe der Sollzeit, aber in der Summenzeile im Konten-Bereich erhalten Sie den echten Stundenwert der Kurzarbeit, exklusive der Arbeitszeit. Wenn ein Mitarbeiter also etwa wie hier im Beispiel an einem Kurzarbeitstag trotzdem für 2 Stunden in der Arbeit war, dann wird für diesen Tag nur ein Teil der Kurzarbeit angerechnet, die Arbeitszeit wird nicht auf die Kurzarbeit angerechnet.

pepmax/zeiterfassung/kurzarbeit.txt · Zuletzt geändert: 16.04.2020 00:01 von mkahlert · 2411 Zugriffe bisher