Pausen-Regeln

In den StammdatenZeiterfassungArbeitspläne können Sie bei jedem einzelnen Arbeitsplan eine spezifische Pausen-Regelung hinterlegen.

Pro Arbeitsplan können Sie hier bis zu 4 einzelne Regeln hinterlegen. Jede dieser Regeln gibt vor, ob und wie lange Pause ab einer gewissen Arbeitszeit gemacht werden muss, beispielsweise 30 Minuten Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit.

Diese Regeln werden hier wörtlich der Reihenfolge nach abgearbeitet, immer bezogen auf die berechnete Ist-Arbeitszeit.

Gesetzliche Regelung

Die gesetzliche Regelung laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in § 4 „Ruhepausen“:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Den vollständigen Text des Arbeitszeitgesetzes finden Sie beispielsweise hier: :sieheauch: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Beispiel

Beispiel-Einstellung:

  • Regel 1: 0:30 Minuten Pause ab 4:00 Stunden Arbeitszeit
  • Regel 2: 0:30 Minuten Pause ab 6:00 Stunden Arbeitszeit
  • Regel 3: 0:30 Minuten Pause ab 8:00 Stunden Arbeitszeit
  • Regel 4: keine Angabe

Wenn der Mitarbeiter 3:00 Stunden arbeitet, kommt keine der Regeln zum Tragen. Dei „kleinste“ Regel gilt ja erst ab 4:00 Stunden Arbeitszeit. Bei nur 3:00 Stunden Istzeit kommt also kein automatischer Pausenabzug zu stande.

Arbeitet der Mitarbeiter 5:00 Stunden, so trifft zunächst die erste Regel zu („ab 4:00 Stunden Arbeitszeit“), das heißt, es werden 0:30 Minuten Pause abgezogen. Die weiteren Regeln treffen also nicht zu, es bleibt bei insgesamt 0:30 Minuten Abzug.

Arbeitet der Mitarbeiter 6:30 Stunden, so tritt zunächst ebenfalls die erste Regel zu, es werden also 0:30 Minuten Pause abgezogen, so dass nur noch 6:00 Stunden Arbeitszeit übrig bleiben. Die zweite Regel („ab 6:00 Stunden Arbeitszeit“) tritt aber nun nicht mehr in Kraft! Es bleibt also lediglich bei einem Pausenabzug von 0:30 Minuten!

Damit in obigem Beispiel also die vollen 1:30 Stunden Pause abgezogen werden, muss der Mitarbeiter mindestens 9:30 Stunden arbeiten!

Zusammenfassung

Ist-Arbeitszeit Trifft Regel 1 zu? Trifft Regel 2 zu? Trifft Regel 3 zu? Gesamter Pausenabzug
3:00 Std. :unchecked: :unchecked: :unchecked: 0:00 Std.
3:30 Std. :unchecked: :unchecked: :unchecked: 0:00 Std.
4:00 Std. :unchecked: :unchecked: :unchecked: 0:00 Std.
4:30 Std. :checked: ⇒ 4:00 :unchecked: :unchecked: 0:30 Std.
5:00 Std. :checked: ⇒ 4:30 :unchecked: :unchecked: 0:30 Std.
5:30 Std. :checked: ⇒ 5:00 :unchecked: :unchecked: 0:30 Std.
6:00 Std. :checked: ⇒ 5:30 :unchecked: :unchecked: 0:30 Std.
6:30 Std. :checked: ⇒ 6:00 :unchecked: :unchecked: 0:30 Std.
7:00 Std. :checked: ⇒ 6:30 :checked: ⇒ 6:00 :unchecked: 1:00 Std.
7:30 Std. :checked: ⇒ 7:00 :checked: ⇒ 6:30 :unchecked: 1:00 Std.
8:00 Std. :checked: ⇒ 7:30 :checked: ⇒ 7:00 :unchecked: 1:00 Std.
8:30 Std. :checked: ⇒ 8:00 :checked: ⇒ 7:30 :unchecked: 1:00 Std.
9:00 Std. :checked: ⇒ 8:30 :checked: ⇒ 8:00 :unchecked: 1:00 Std.
9:30 Std. :checked: ⇒ 9:00 :checked: ⇒ 8:30 :checked: ⇒ 8:00 1:30 Std.
10:00 Std. :checked: ⇒ 9:30 :checked: ⇒ 9:00 :checked: ⇒ 8:30 1:30 Std.

Pausenabzug anteilig oder vollständig

Bleiben wir bei obigem Beispiel, der Einfachheit nur bei Regel 1:

  • Regel 1: 0:30 Minuten Pause ab 4:00 Stunden Arbeitszeit

Was soll nun passieren, wenn der Mitarbeiter 4:20 Stunden arbeitet?

Im Standardfall heißt dies (wörtlich die Regel angewendet), dass nur 0:20 Minuten Pause abgezogen. Der Mitarbeiter muss ja die Pause erst ab 4:00 Stunden machen, so dass auch nur der Teil „oberhalb“ der 4:00 Stunden als Pause gerechnet wird, hier also nur 0:20 Minuten.

Oder extremer ausgedrückt: Arbeitet der Mitarbeiter 4:00 Stunden, so tritt die Regel nicht in Kraft, es gibt keinen Pausenabzug. Bleibt der Mitarbeiter nun 1 Minuten länger (also 4:01 Stunden), darf man ihm dann eine ganze halbe Stunden abziehen, oder nur die 1 Minute darüber?

Wenn Sie unterhalb der Pausenregeln den Haken setzen bei „Pausen immer vollständig abziehen (kein anteiliger Abzug)“ so wird nach obigem Beispiel die volle halbe Stunde abgezogen (der Mitarbeiter wird quasi für die 1 Minute Mehrarbeit „bestraft“). Ist der Haken nicht gesetzt, so bleibt es bei lediglich 1 Minute Pausenabzug.

Reihenfolge

Achtung! Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte gewünschte Reihenfolge der eingestellten Pausenregeln!

:sieheauch: Beispiel für eine "falsche" oder "unerwünschte" Reihenfolge der Pausen-Regeln

Arbeitsunterbrechung = Pause

Der PepMax wertet bei der Abrechnung jede Arbeitsunterbrechung als gestempelte Pause – egal ob diese Unterbrechung mit der Gehen-Taste oder mit der Pause-Taste am Terminal gestempelt wurde. Wenn ein Mitarbeiter auf eine unbezahlte Zeit stempelt, ist dies eine Arbeitsunterbrechnung, die entsprechend den Pausen-Regeln berücksichtigt wird.

Eine Rolle spielt das, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise nur einen halben Tag arbeitet und Mittags nach Hause geht, dann aber am Abend nochmals für eine Stunde zu einer Besprechung oder einem Kundentermin kommt – der Mitarbeiter war also mehrere Stunden nicht im Haus. Der PepMax kann dies nicht von einer Mittagspause unterscheiden, und rechnet daher auch eine mehrstündige Abwesenheit als Pause an.

Wenn also ein solcher Sonderfall vorkommen sollte, denken Sie daran, dass in diesem Fall die meisten automatischen Pausenregelungen ausgebremst werden, hier ist ggf. ein manueller Eingriff mit Hilfe der Ist-Zeit-Korrektur notwendig.

Als Sonderfall gibt es die Möglichkeit, Raucherpausen von der Pausen-Regelung auszunehmen: :sieheauch: Pausenregeln ohne Raucherpausen

Siehe auch

pepmax/zeiterfassung/pausen.txt · Zuletzt geändert: 13.08.2017 15:27 von mkahlert · 6751 Zugriffe bisher