Gespeicherte permanente Korrekturen im PLZ-Abgleich

Sollten Sie im MailingMax PLZ-Abgleich einmal versehentlich eine Korrektur als „permanent“ eingetragen haben, so können Sie diese permanente Speicherung auch wieder rückgängig machen.

Die Funktion finden Sie im Menü KorrekturAdress-Prüfung und -KorrekturPLZ-Abgleich unten als Schaltfläche „Gespeicherte Korrektur-Einstellungen bearbeiten“.

Hier finden Sie in Listenform alle Einträge, wo Sie jemals auf „Permanent“ geklickt haben. Einzelne gespeicherte Korrekturen können Sie damit wieder entfernen, so dass diese beim nächsten Import nicht mehr automatisch durchgeführt werden.

WICHTIG! Bereits verarbeitete Korrekturen (und damit auch die Änderungen in Ihrem Adress-Bestand) werden damit nicht rückgängig gemacht. Die Änderungen in den Adressen bleiben erhalten. Diese Änderungen können auch nicht mehr rückgängig gemacht werden!
mailingmax/korrektur/plz-abgleich-gespeicherte.txt · Zuletzt geändert: 18.10.2013 20:16 von mkahlert · 1330 Zugriffe bisher