Weihnachten und Silvester

Weihnachten (Heiligabend) und Silvester sind immer ein kleiner Sonderfall in der Zeitabrechnung, die etwas Feinarbeit benötigen.

Grundsätzlich ist hierbei festzuhalten, dass weder Heiligabend noch Silvester gesetzliche Feiertage sind. Beide Tage sind normale Arbeitstage, allerdings meist mit reduzierter Öffnungszeit. Da es sich also nicht um (bezahlte) Feiertage handelt, stellt sich natürlich die Frage, wie mit diesen Tagen in der Abrechnung umzugehen ist, wenn die Filiale beispielsweise um 13 Uhr schließt.

Die Behandlung hängt eigentlich davon ab, wie ein Mitarbeiter an diesem Tag normalerweise arbeiten würde.

Zum Ausgleich der Fehlstunden dieses Tages gibt es wiederum verschiedene Varianten, die Sie wählen können:

Siehe auch

:sieheauch: Menü StammdatenPEPSondertage

:sieheauch: Menü StammdatenZeiterfassungFeiertage

:sieheauch: Menü ZeiterfassungIst-Zeit-Korrektur