Unter → Administration → Benutzer-Manager werden in der Server-Installation die Benutzerrechte verwaltet. Grundsätzlich unterscheidet die Rechteverwaltung die folgenden Anwendungsbereiche:
a) Benutzer-Rechte: Benutzername und Kennwort, Zugriff auf Module und Programme.
b) Filial-Rechte: Welcher Benutzer darf welche Filialen sehen?
c) PC-Rechte: Welche Filialen und welche Warengruppen sind an einem bestimmten Arbeitsplatz-PC erlaubt?
Auf folgende Benutzer-Rechte sollten aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit nur Administratoren Zugriff haben:
Zugriffsrechte auf die Module „Finanzen“ und „Personal Zeit- und Lohndaten“ sollte man natürlich mit Bedacht vergeben, denn in diesen Programmen werden sehr sensible Daten sichtbar.
Die folgende Abbildung zeigt den Benutzer-Manager mit der häufigsten Rechte-Definition.
Mit dem Programmstand 11.6.0 wurden die Filial-Rechte eingeführt. Mit einem einfachen Klick auf die bekannte Filial-Auswahl kann man je Benutzer festlegen, welche Filialen er sehen und analysieren darf. Wird eine Filiale an dieser Stelle nicht ausgewählt, dann kann der Benutzer auf die Umstände und Bestände dieser Filiale nicht zugreifen.
Mit der Auswahl der Filialen im Benutzer-Manager wird je Benutzer die maximale Anzahl an sichtbaren Filialen festgelegt. Selbst wenn der Anwender später im ManageMax in den diversen Programmen keine eigene Filial-Auswahl trifft und damit die Filial-Auswahl auf „Gesamt“ steht, werden nur die Umsätze und Bestände der Filialen abgefragt, die in seinen Filial-Rechten ausgewählt wurden.
Im Standard kann jeder Benutzer alle Filialen sehen. Soll z.B. ein Filialleiter nur seine Umsatz- und Bestandsfilialen sehen dürfen, dann muss dieser Filialleiter im Benutzer-Manager angelegt sein und in seinen Filial-Rechten, wie oben abgebildet, beschränkt werden.