Unterschied: Pausenabzug im Mitarbeiter-Stamm vs. Pausenregeln der Arbeitspläne

Grundsätzlich gibt es auf den ersten Blick mehrere Varianten, um bei einem Mitarbeiter in der Abrechnung die Pausen abzuziehen.

Variante 1: Arbeitspläne

Zunächst die Variante über den Arbeitsplan: Hier können Sie detailliert festlegen, wann welche Pausenregeln gelten, und wie die Pausen verrechnet werden.

:sieheauch: Detaillierte Beschreibung zu den Pausen-Regeln

Variante 2: Stammdaten => Mitarbeiter => Abrechnungsdaten => Pausenabzug

Die zweite Variante scheint in den Mitarbeiter-Stammdaten zu liegen. Im Bereich der „Abrechnungsdaten“ dort lässt sich ein Pausenabzug hinterlegen, beispielsweise 15 Minuten.

Was ist der Unterschied?

Auf den ersten Blick scheint beides (fast) den gleichen Effekt zu haben, nämlich einen Pausenabzug. Der wahre Unterschied liegt aber im Detail:

Punkt 1 ist: Die Pausen-Regeln des Arbeitsplan können Arbeitszeit-abhängig sein. Hier kann etwa festgelegt werden, dass die Pause nur dann abgezogen wird, wenn der Mitarbeiter mehr als 4:00 Stunden (also mehr als einen halben Tag) gearbeitet hat. Ist der Mitarbeiter nur 2:00 Stunden in der Firma, erfolgt dann kein Pausenabzug.

Die Regel würde also lauten: 00:45 Minuten Pausenabzug ab 04:00 Stunden Arbeitszeit.

Der Pausenabzug in den Mitarbeiter-Stammdaten Abschnitt „Abrechnungsdaten“ erfolgt aber unabhängig von der Arbeitszeit, entspricht also eher einer Regel wie: 00:45 Minuten Pausenabzug ab 00:00 Stunden Arbeitszeit.

Punkt 2 betrifft manuell gestempelte Pausen. Stempelt der Mitarbeiter etwa am Terminal für die Mittagspause auf Gehen und nach der Pause wieder auf Kommen, so registriert der PepMax dies als Arbeitsunterbrechnung und rechnet dies auch auf die Pausen an - aber nur auf die Pausen-Regeln aus dem Arbeitsplan!

Der Pausenabzug aus den Mitarbeiter-Stammdaten erfolgt immer - egal ob zusätzlich eine Mittagspause gestempelt wurde oder nicht. Damit kann es beispielsweise zu einem mehrfachen Pausenabzug kommen.

Fazit

Der Pausenabzug aus den Mitarbeiter-Stammdaten sollte daher nicht für die Verrechnung von normalen Pausen verwendet werden - diese Funktion ist eher gedacht für Spezialfälle - ein Beispiel hierfür wäre ein automatischer Pausenabzug für Raucherpausen, so dass die Raucherpausen nicht von den Mitarbeitern gestempelt werden müssen. Diese Raucherpausen können damit als fester Wert bei jedem Mitarbeiter abgezogen werden, der Mitarbeiter muss damit aber dennoch ein zusätzliche normale Mittagspause (hinterlegt in den Arbeitsplänen) machen. Die Mittagspause wird damit nicht auf die Raucherpausen mit angerechnet.

pepmax/zeiterfassung/unterschied-pausenabzug-pausenregeln.txt · Zuletzt geändert: 13.08.2017 02:54 von mkahlert · 2067 Zugriffe bisher