Austrittsdatum bei wöchentlicher Sollzeit

Wenn Sie bei einem Mitarbeiter mit wöchentlicher Sollzeit (in der alten Variante) ein Austrittsdatum eintragen, sollten Sie immer darauf achten, dass das Austrittsdatum einem Sonntag als Wochentag entspricht.

Wie im Kapitel „Überstunden anhand wöchentlicher Sollzeit“ beschrieben erfolgt bei dieser Sollzeit-Variante die Berechnung der Überstundensalden immer nur in der Wochensumme zum Ende einer Woche (also an einem Sonntag). Ist das Austrittsdatum nun beispielsweise ein Mittwoch, so fehlen die Überstunden dieser Woche in der Abrechnung, da die Wochensumme für die letzte Arbeitswoche noch nicht gebuldet wurde.

Austrittsdatum am Sonntag

Wird nun das Austrittsdatum des Mitarbeiters auf einen Sonntag gelegt, so zeigt die letzte Woche zumindest mal eine Wochensumme an, und diese wird auch im Endsaldo korrekt und komplett mit eingerechnet.

Sollzeit der letzten Woche anpassen

Allerdings gibt es noch immer das Problem, dass die letzte Woche aufgrund der reduzierten Arbeitstage auch eigentlich eine andere Sollzeit hat – in diesem Beispiel bei einem Austrittsdatum zum Mittwoch 3/5tel der Sollzeit (nur 3 von 5 normalen Arbeitstagen), also 38:30 Std. · 3/5 = 23:06 Std.

Hierzu finden Sie in den Mitarbeiter-StammdatenSollzeit und Deckelung ⇒ Knopf „Abweichende Regelungen für wöchentliche/monatliche Sollzeiten“. Hier können Sie nun für die letzte Woche die reduzierte Sollzeit hinterlegen. Damit verändert sich die Abrechnung schließlich wie folgt:

Damit ist das berechnete Endergebnis im Stundenzettel auf jeden Fall korrekt – auch wenn die Abrechnung dann ein eigentlich falsches Austrittsdatum zeigt.

pepmax/stammdaten/mitarbeiter-sollzeit-woechentlich-austritt.txt · Zuletzt geändert: 15.12.2014 21:52 von mkahlert · 1423 Zugriffe bisher