Nacharbeiten: Stundengutschrift/abzug ab bestimmter Arbeitszeit

Über die StammdatenZeiterfassungNacharbeiten können Sie mit der Variante „Wegezeit-Abzug als Buchungszeit-Korrektur“ bei den Mitarbeiter für jede Terminalbuchung eine bestimmte Zeit als „Wegezeit“ abziehen lassen.

Gültigkeit

Im oberen Bereich definieren Sie zunächst die Gültigkeit für diese Nacharbeit, also:

  • Gültigkeitszeitraum: Anfangs- und Endedatum
  • Wochentage bzw. Feiertage: Nur gültig, wenn der abgerechnete Tag auf diesen Wochentag oder - falls es ein Feiertag ist - auf den Wochentag des Feiertags fällt
  • Beschäftigungsarten: Nur Mitarbeiter mit diesen Beschäftigungsarten
  • Filiale: Also gültig für alle Mitarbeiter, die in dieser Filiale gelistet sind

Über die Wochentage bzw. Feiertage können Sie beispielsweise eine Regel festlegen, die nur für Arbeitstage unter der Woche gilt, und für das Wochenende soll eventuell wiederum eine andere Regel gelten.

Dieser erste Teil ist für alle Varianten der Nacharbeiten identisch.

Algorithmus

Dieser Algorithmus der Nacharbeit erlaubt es Ihnen, einem Mitarbeiter ähnlich wie eine Pausenregelung oder eine Wegezeit ab einer bestimmten Arbeitszeit (Istzeit) einen gewissen Stundenbetrag abzuziehen oder gutzuschreiben.

Hier definieren Sie einfach, wie viel Zeit abgezogen oder gutgeschrieben werden soll, und ab welcher Istzeit diese Gutschrift oder der Abzug erfolgen soll. Zusätzlich können Sie diese Differenz optional auch auf einem der drei Zusatzkonten mit ausweisen.

Siehe auch

pepmax/stammdaten/zev-nacharbeiten-stunden-arbeitszeit.txt · Zuletzt geändert: 27.10.2014 16:46 von mkahlert · 1886 Zugriffe bisher