Urlaubsansprüche

Im PepMax Menü ZeiterfassungKonten Urlaub/Krankheit/SaldoUrlaubsansprüche können Sie für jeden Mitarbeiter den Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr hinterlegen.

Sie sehen hier alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens, sowie den Verlauf der Urlaubsansprüche der letzten zwei sowie der kommenden drei Kalenderjahre.

Als keine Hilfe sehen Sie zusätzlich noch das Eintrittsdatum, Austrittsdatum sowie den Geburtstag (hilfreich etwa, wenn der Urlaubsanspruch bei Ihnen an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist).

Urlaubsanspruch eingeben oder ändern

Um den Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters einzugeben, machen Sie einfach einen Doppelklick auf die zu ändernde Zeile:

Hier sehen Sie nun wieder die einzelnen Jahre (wie in der Maske zuvor), sowie die Zusammensetzung des Urlaubsanspruchs:

  • Urlaubsanspruch: Der normale Urlaubsanspruch
  • Betriebsjahre: Falls der Urlaubsanspruch an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist, können Sie dies hier getrennt hinterlegen
  • Schwerbehinderten: Für Schwerbehinderten-Urlaub steht ebenfalls ein eigenes Feld zur Verfügung

Auch wenn der Urlaubsanspruch hier aufgetrennt ist - für die Auswertungen etwa in der Abrechnung oder der Urlaubsstatistik werden diese drei Werte aber immer zusammengefasst und nicht weiter getrennt verarbeitet. Als Urlaubsanspruch gilt also immer die Summe aus allen drei Feldern.

Jahr setzen

Falls Sie neu mit dem PepMax beginnen, kann die Funktion „Jahr setzen“ für Sie hilfreich sein: Hier können Sie als „Grundlage“ für alle Mitarbeiter in einem Jahr einen gleichen pauschalen Urlaubsanspruch hinterlegen - dann müssen Sie nur noch die abweichenden Werte hinterlegen, der Großteil der Mitarbeiter sollte dann bereits fertig sein.

Jahr kopieren

Am Ende eines Jahres müssen Sie selbst (manuell) dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch für das kommende Jahr korrekt eingetragen ist. Der PepMax macht keine automatische Fortschreibung des Anspruchs.

Um Ihnen dies zu vereinfachen, können Sie einfach die Funktion „Jahr kopieren“ verwenden. Damit kopieren Sie einfach den Urlaubsanspruch eines Jahres auf das Folgejahr - sie müssen dann lediglich noch die Abweichungen eintragen, etwa falls ein Mitarbeiter erst während des Jahres eingetreten war, oder falls sich der Urlaub aufgrund der Dauer der Betriebszugehörigkeit ändert.

Siehe auch

pepmax/zeiterfassung/urlaubsansprueche.txt · Zuletzt geändert: 04.01.2015 00:45 von mkahlert · 3021 Zugriffe bisher