Weihnachten und Silvester
Weihnachten (Heiligabend) und Silvester sind immer ein kleiner Sonderfall in der Zeitabrechnung, die etwas Feinarbeit benötigen.
Grundsätzlich ist hierbei festzuhalten, dass weder Heiligabend noch Silvester gesetzliche Feiertage sind. Beide Tage sind normale Arbeitstage, allerdings meist mit reduzierter Öffnungszeit. Da es sich also nicht um (bezahlte) Feiertage handelt, stellt sich natürlich die Frage, wie mit diesen Tagen in der Abrechnung umzugehen ist, wenn die Filiale beispielsweise um 13 Uhr schließt.
Die Behandlung hängt eigentlich davon ab, wie ein Mitarbeiter an diesem Tag normalerweise arbeiten würde.
Ein Teilzeit-Mitarbeiter, der an diesem Tag nur am Vormittag arbeitet (etwa 9:00-13:00 Uhr), erhält keinerlei Sonderbehandlung für diesen Tag. Hier ändert sich für den Mitarbeiter gar nichts. Der Tag ist ein regulärer Arbeitstag wie sonst auch. Er arbeitet ja auch nicht mehr oder weniger.
Ein Teilzeit-Mitarbeiter, der an diesem Tag nur am Nachmittag arbeiten würde (etwa 14:00-19:00 Uhr), muss diesen Tag komplett ausgleichen.
Ein Vollzeit-Mitarbeiter, der an diesem Tag normal arbeiten würde (etwa 10:00-19:00 Uhr), muss nur die Fehlzeit nach 13:00 Uhr ausgleichen.
Bei einem Mitarbeiter, der an diesem
Tag frei hat, ändert sich nichts.
Zum Ausgleich der Fehlstunden dieses Tages gibt es wiederum verschiedene Varianten, die Sie wählen können:
Die einfachste Variante: Der Mitarbeiter muss die Fehlzeit aus seinem
Überstunden-Konto begleichen. In diesem Fall müssen Sie gar nichts unternehmen. Wenn der Mitarbeiter um 13:00 Uhr am
Terminal ausstempelt, errechnet der
PepMax in der
Abrechnung automatisch die daraus entstehenden Fehlzeiten.
Eine andere Möglichkeit ist die Verrechnung der Zeit mit dem
Urlaubskonto. Der Mitarbeiter muss also für diesen Tag einen halben Tag Urlaub nehmen, und erhält dafür die Hälfte seiner Sollzeit als Urlaubsgutschrift. Die restliche Zeit wird dann mit der Arbeitszeit verrechnet. Das heißt, der Mitarbeiter kann dann trotzdem halben Urlaubstag immer noch Fehlstunden oder Überstunden ansammeln, je nachdem wann der Mitarbeiter anfängt.
Die dritte Variante wäre: Sie „schenken“ jedem Mitarbeiter die nach 13:00 Uhr fehlende Arbeitszeit als Gutschrift. Hierfür können Sie beispielsweise die
Ist-Zeit-Korrektur verwenden, um den Mitarbeitern die volle Arbeitszeit (unabhängig von den vorgenommenen Stempelungen) gutzuschreiben. Verwenden Sie hierzu die Option „
Wert überschreiben mit …“, um die vorhandenen
Buchungen zu ignorieren, und den Stundenwert manuell vorzugeben.
Siehe auch